Die Regulation 76 (2) des Einwanderungs- und Zufluchtsortschutzgesetztes sagt folgendes aus:
Der Minister legt die mindestens benötigten Punkte für einen Facharbeiter fest und macht diese der Öffentlichkeit zugänglich.
Diese basieren auf:
Beispiele für Qualifizierungen bei einer Mindestpunktezahl von 67: