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24. November 2004
Mitteilung von Ginger Kathrens, Colorado Springs, Colorado
Antwort auf Kongressvorhaben, ein weniger eingeschränktes Wildpferde-Gesetz zu verabschieden!
Liebe Freunde und Kollegen,
diesem Schreiben ist ein Anhang beigefügt, aus dem hervorgeht, dass die geeignete Gesetzesvorlage 2005 dem Bureau of
Land Management eine Verkaufsvollmacht einräumt.
„Überschüssige“ Wildpferde können somit auf sogenannten „Killerkäufer“-Auktionen verkauft werden. Dies ist die größtmögliche
Gefahr für die Wildpferde seit der einstimmigen Verabschiedung des 1971 er Schutzgesetzes durch den Kongress.
Es ist möglich, dass dieser Vorschlag alsbald, ja evtl. schon morgen, dem 24. Nov. von Präsident Bush unterzeichnet wird. Es
scheint, dass der Entwurf durch den U.S. Senator Conrad Burns von Montana eingebracht wurde.
Lest bitte den Anhang und schreibt umgehend Euren Repräsentanten und Senatoren!
Eine schnelle Handlung ist erforderlich!
Bitte e-mailt dem Präsidenten unter: president@whitehouse.gov und bittet ihn das Gesetz nicht zu unterschreiben.
Beeilt Euch, dies Euren Freunden und Kollegen weiterzugeben. Wartet nicht!
Es grüßt Euch
Ginger Kathrens
Anhang von Chris Heyde
Politik-Analysist
Von der Vereinigung zur Tierschutz Gesetzgebung
Washington DC
Zusammenfassung:
Der Gesetzesvorschlag des U.S. Senators Conrad Burns von Montana, sorgt zurzeit für erheblichen Aufruhr von Seiten
der Wildpferde-Schutzorganisationen.
Um die Kostenexplosion auf Seiten des Bureau of Land Managements, bezüglich der Wildpferdesituation, wieder in den
Griff zu bekommen, warf Senator Burns in der elften Stunde dieser Marathondebatte folgenden Gesetzvorschlag, welcher
das 1971 verabschiedete „Wild Free Roaming Horse and Burro Act“ stark untergraben würde, in die Runde:
Die „Verbesserung“ dieses Gesetzes soll erlauben, dass alle als alt erachteten Wildpferde und die, die bereits drei-
und mehrmalig vergeblich auf Adoptionen angeboten wurden, anschließend auf Auktionen veräußert werden können.
Wild Horse Annie würde sich sicherlich im Grabe herumdrehen, sollte der Kongress dem zustimmen, und somit zum Ausverkauf unserer
nationalen Schätze, den wilden Equiden, durch deren Verkauf und die Tötung als Lieferanten für Pferdefleisch für den menschlichen
Konsum, billigen.
Es wird erwartet, dass der Präsident diesen Entwurf unterzeichnet, doch es besteht eine Möglichkeit, diese Scheußlichkeit zu verhindern.
Wir drängen Mitglieder des Kongresses, unsere Wildpferde vor dem Schlachthaus zu retten, durch die Verabschiedung des „American Horse
Slaughter Prevention Act“, mit all seiner Nützlichkeit.
Die neue Gesetzesvorlage in kurzer Zusammenfassung:
Sec. 142 Der Verkauf von wilden frei umherwandernden Pferden und Eseln, im allgem. im Absatz 3 des öffentlichen Gesetzes
92-195 beschrieben, soll wie folgt abgeändert werden:
…..der Verkauf von überschüssigen Tieren.
§1 Im Allgemeinen: jedes überschüssige Tier, oder das Hinterbliebene eines solchen Tieres, soll verkauft werden, wenn
A : das überschüssige Tier älter als zehn Jahre ist, oder
B : wenn das überschüssige Tier mehr als 3 Mal erfolglos an Adoptionen
Teilgenommen hat
§ 2 Verkaufsmethoden: Ein Tier, welches die Kriterien in §1 erfüllt, soll einem Verkauf ohne Limitation zugänglich gemacht werden,
darin einbegriffen: Verkauf auf Auktionen an den höchsten Bieter, auf örtlichen Einrichtungen (Stock Yards, Anm. d. A.) oder auf
anderen konventionellen Viehverkaufs-Einrichtungen, bis
A : alle zum Verkauf angebotenen Tiere verkauft sind, oder
B : das geeignete Management Level, bestimmt durch den Secretary, in allen Gebieten benutzt von Wild Free Roaming Horses and
Burros erreicht wurde.
§3 Disposition der Einnahmen: Die Einnahmen aus dem Verkauf von überschüssigen Tieren unter dieser Untersektion sollen
A : kreditiert als eine Ausgleichseinnahme für das Management of Land and Resources, zur Verwendung für das Bureau of Land Management
dienen und
B : zur Senkung der Kosten der Adoptionen von Wildpferden und Eseln, hierin inbegriffen, die Kosten des Marketings einer
solchen Adoption, verwendet werden.
§4 Effektivität des Verkaufs: Jedes überschüssige Tier, verkauft unter diesen Paragraphen, soll nicht mehr länger als ein wildes,
frei umherwanderndes Pferd oder Esel im Sinnes des Gesetzes angesehen werden.
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