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VII. FONSI: Die Umweltbewertung, das analysieren der Umwelteffekte bezügl. der vorgesehenen Aktion, wurde durchgesehen.
Mit der Durchführung der Linderungsmaßstäbe wurde befunden, dass keinerlei beachtliche Einflüsse auf die menschliche
Umwelt vorherrschen, so dass eine umweltmäßige Eingriffs-Stellungnahme nicht erforderlich ist. Die Durchführung der vorgesehenen
Aktion resultiert nicht in einer unnötigen Degradierung des öffentlichen Landes.
Zusätzlich ist die geplante Aktion in
Übereinstimmung mit dem geeigneten und verbesserten Landnutzungs- und Herden Managementplan.
Unterschrift des Vorbereitenden:
Unterschrift des Umwelt-Beauftragten
Unterschrift des Autorisierten Beamten
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